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Auktionsbedingungen

  1. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlages entscheidet der Beamte des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf mit dem Limitpreis.
  1. Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich Anwesende, dem Versteigerer unbekannte Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Sie sind verbindlich und können nicht mehr zurückgezogen werden. Aufträge unter dem Limitpreis können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
  1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung. Erfolgt die Bezahlung auf andere Art, beispielsweise durch Check, geht das Ersteigerte erst an den Ersteigerer über, wenn eine Prüfung die Zahlung als sicher bestätigt. Im Hinblick auf unsere Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer müssen alle Rechnungen von schriftlichen Bietern innert zwei Wochen nach Auktionsschluss beglichen sein. Nach diesem Datum werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben, und es wird ein Verzugszins von 10% p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet. Auf den Zuschlagpreis ist von allen in- und ausländischen Käufern prinzipiell ein Aufgeld von 15% (exklusive MWSt.) zu entrichten. Ausländischen Kunden wird beim Erbringen des amtlichen Nachweises der Ausfuhr (Ausfuhrdeklaration) der Mehrwertsteueranteil zurückerstattet.
  1. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtbezahlung beziehungsweise aus der verspäteten Zahlung entstandenen Schäden, insbesondere, bei Aufhebung des Zuschlages, für einen allfälligen Mindererlös, sei es weil das Plakat einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
  1. Die ersteigerten Gegenstände werden erst nach gänzlicher Begleichung der Rechnung ausgeliefert. Bis dahin werden sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückbehalten.
  1. Die Plakate werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionators auf. Während der Vorbesichtigung besteht die Möglichkeit, die Plakate eingehend zu besichtigen. Die Daten im Katalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für deren Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zuschreibung, Epochen und Daten, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen.
  1. Die ersteigerten Plakate sind unmittelbar nach der Auktion abzuholen. Vor Ende der Versteigerung kann kein Plakat herausverlangt oder weggenommen werden. Auf schriftlichen Wunsch wird der Versand der Plakate vom Auktionator übernommen und mit aller Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr des Empfängers ausgeführt.
  1. Die Objekte werden zum Teil im Namen und für Rechnung Dritter versteigert.
  1. Die vorstehenden Bedingungen sind integrierender Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion abgeschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 11. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich haften nicht für die Handlungen des Auktionators. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen schweizerischem Recht.

 

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Guido Tön

 
- Moosstrasse 73 - CH-8038 Zürich - Tel: 041 44 481 55 08 / Fax: 041 44 482 79 33
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